GRUNDSÄTZE

Code of Conduct
der Kaufbeurer Mikrosysteme Wiedemann GmbH

Präambel

Die Kaufbeurer Mikrosysteme Wiedemann GmbH (nachfolgend „KMW“ genannt) ist ein modernes und weltweit tätiges Unternehmen mit einer langen Unternehmenstradition, das seit jeher für Qualität, Innovation und Leistung im Rahmen eines fairen Wettbewerbs steht. Der Erfolg der KMW gründet sich nicht nur auf der Produktqualität, sondern vor allem auch auf der guten Reputation des Unternehmens sowie dem entgegengebrachten Vertrauen der Kunden, Partner und Mitarbeiter.
KMW legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Geschäftsumgang mit allen Kunden, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und Behörden. KMW erwartet umgekehrt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihr und der gesamten Lieferkette: den Lieferanten, Beratern und sonstigen Anbietern von Waren und Dienstleistungen der KMW weltweit (nachfolgend „Geschäftspartner“ genannt).
Die Beachtung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundsätze, stellt für KMW die Grundlage eines verantwortungsvollen und auf Nachhaltigkeit orientierten unternehmerischen Handelns dar. Deshalb setzt KMW voraus, dass ihre Geschäftspartner alle geltenden regionalen, nationalen wie internationalen rechtlichen Vorschriften zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten und diesen Verhaltenskodex ihren Mitarbeitern mitteilen und überwachen. Weiterhin erwartet KMW, dass ihre Geschäftspartner dafür Sorge tragen, dass auch ihre Vorlieferanten alle geltenden Rechtsvorschriften erfüllen.
KMW bekennt sich ausdrücklich zu den Grundwerten der Integrität, Nachhaltigkeit, Transparenz und Verantwortung im Geschäftsverkehr.
KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern die vollständige Einhaltung der nachstehend aufgeführten Bedingungen.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird nachfolgend von „Mitarbeiter“ gesprochen. Damit sind allumfassend alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gemeint.


1.    Einhalten von Gesetzen und Richtlinien unter Berücksichtigung kultureller Werte

Wir erwarten die Einhaltung und Beachtung von geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für geltende Richt- und Leitlinien sowie anerkannte Handlungsregeln der Kulturkreise und Länder, in denen der unterzeichnende Geschäftspartner und KMW tätig sind.



2.    Achtung der Menschenwürde

2.1    Diskriminierungsverbote

KMW beschäftigt aus Überzeugung Mitarbeiter mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Erfahrung. 
Deswegen erwartet KMW von ihren Geschäftspartnern, dass Benachteiligungen bei der Einstellung, Beschäftigung oder beim Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten auf Grund der Rasse, Hautfarbe, Schwangerschaft, Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Gesundheitszustandes, der politischen Einstellung, der Nationalität, der sozialen oder ethnischen Herkunft, einer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder des materiellen Status nicht toleriert werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

2.2    Sicherheit und Gesundheit

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass diese für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge tragen. Dazu gehört es auch die Mitarbeiter, die Kunden und die Öffentlichkeit vor Verletzungen und Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit zu schützen.
Dazu zählen insbesondere angemessene sanitäre Bedingungen, Gesundheits- sowie Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsverfahren.
Wir erwarten, dass allen Mitarbeitern eine geeignete Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wo dies erforderlich ist.
Sicherheitsrelevante Informationen in Bezug auf gefährliche Stoffe müssen allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Im Brandfall oder anderen Notfällen müssen ausreichend und klar markierte Notausgänge existieren. Fluchtwege müssen klar und deutlich beschrieben, freigehalten und markiert sein. Feuermelder und Feuerlöscher sollten auf jeder Etage angebracht werden. Alle geltenden Gesetze zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hygiene, Brandschutz und Risikoschutz müssen eingehalten und regelmäßig geschult werden.

2.3    Arbeitszeiten

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern die gesetzlich festgelegte Stundenhöchstzahl nicht zu überschreiten. Ausnahmen bilden Notfälle und außergewöhnliche Umstände. Arbeitskräften steht ein arbeitsfreier Tag in einer Kalenderwoche zu sowie ein angemessener Jahresurlaub. Es sind alle geltenden Gesetze zu Arbeitszeit und Urlaub einzuhalten.

2.4    Entlohnung

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern die jeweils gültigen Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Tarifverträge einzuhalten und angeordnete Überstunden gemäß diesen Bestimmungen zu kompensieren. Löhne müssen regelmäßig und in gesetzlich gültigen Zahlungsmitteln gezahlt werden. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig.

2.5    Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von KMW nicht toleriert. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf alle Personen unter 15 Jahren (oder je nach Landesgesetz unter 14 Jahren) oder auf schulpflichtige Personen oder Personen, die das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben. Es gilt die jeweils höchste Altersgrenze. Zugelassene Ausbildungsprogramme, die alle Gesetze und Regelungen erfüllen, werden befürwortet. Arbeitskräfte unter 18 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen, die die Gesundheit und Sicherheit junger Arbeitskräfte gefährden könnten.
KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern das Verbot von Kinderarbeit einzuhalten.

2.6    Ablehnung von Zwangsarbeit

Alle Formen von Zwangsarbeit werden von KMW abgelehnt. KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass kein Mitarbeiter direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden darf.

2.7    Vereinigungsfreiheit / Gewerkschaft

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie Kollektiv- und Tarifverhandlungen zu respektieren, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.
Kein Arbeitnehmer darf mit Gegenmaßnahmen (Repressalien) rechnen müssen, wenn er die vorstehend genannten Rechte ausübt.


3.    Umweltschutz

Wir erwarten, dass mit den Ressourcen Energie, Wasser und Rohstoffen sparsam und effizient umgegangen wird.
Die Verwendung erneuerbarer Rohrstoffe und die Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungen wird von der KMW von ihren Geschäftspartnern erwartet.
Demzufolge erwartet KMW von ihren Geschäftspartnern, dass die gültigen Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen, eingehalten werden. 

3.1    Vermeidung von Verschmutzung und Reduzierung der eingesetzten Ressourcen

Jede Form von Abfall, einschließlich Wasser und Energie, ist zu vermeiden oder zu verringern. Entweder direkt am Ort des Entstehens oder durch Verfahren und Maßnahmen, wie die Änderung der Produktions- und Wartungsprozesse oder der Abläufe im Unternehmen, die Verwendung alternativer Materialien, Einsparungen, Recycling und Wiederverwendung von Materialien.

3.2    Gefährliche Stoffe

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass Chemikalien oder andere Materialien, die bei der Freisetzung eine Gefahr für die Menschen oder die Umwelt darstellen, zu ermitteln und so zu handhaben sind, dass Umgang, Beförderung, Lagerung, Nutzung, Recycling, Wiederverwendung und Entsorgung sicher erfolgen und jede Gefährdung von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten ausgeschlossen ist. Den Mitarbeitern ist bei Umgang mit solchen Stoffen eine entsprechende Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

3.3    Einschränkungen bei Produktinhaltsstoffen

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass alle geltenden Gesetze, Regelungen und Kundenvorgaben hinsichtlich des Verbots oder der Beschränkung spezifischer Substanzen eingehalten werden. Dazu gehört auch die Kennzeichnungspflicht für das Recycling und die Entsorgung.


4.    Datenschutz und Geheimhaltung

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Einhaltung der Datensicherheits- und Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Er verpflichtet sich, alle Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen, die er im Zusammenhang während der Zusammenarbeit mit KMW erhält, sowie Arbeitsergebnisse streng vertraulich zu behandeln und insbesondere unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich ferner alle nationalen und internationalen Datenschutzgesetze (insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses) und – so weit im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Erbringung geschäftsmäßiger Telekommunikationsdienste zutreffend – nach § 3 TTDSG (Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) einzuhalten. 
Der Geschäftspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen auch hinsichtlich aller Mitarbeiter, Subunternehmer und beteiligten Dritten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages uneingeschränkt fort.


5.    Wettbewerbs- und Kartellrechtliche Vorgaben

5.1    Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit

KMW toleriert keine Form von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit oder sonstige rechtswidrige Vorteilsgewährung.
Die Geschäftspartner haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden, Lieferanten, Behörden oder sonstigen Geschäftspartnern durch Bestechungsgelder, Schmiergelder, Kickback-Zahlungen oder sonstigen illegalen Zahlungen, entstehen. Alle nationalen und internationalen Gesetze hierzu sind einzuhalten.
Es ist darauf zu achten, dass keine Geschenke oder Einladungen angenommen oder gemacht werden, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnten.

5.2    Geldwäsche

KMW erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen. 

5.3    Kartellrecht

KMW bekennt sich zum gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Leitbild der sozialen Marktwirtschaft. 

Die Geschäftspartner verpflichten sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht, sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze müssen zwingend eingehalten werden. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht, Boykott (z.B. Nichtbelieferung eines Kunden) widersprechen den Grundsätzen der KMW. Bei Verstößen des Geschäftspartners behält sich KMW alle straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten ausdrücklich vor.


6.    Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung

Die Geschäftspartner sind verpflichtet Maßnahmen zu erarbeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen, dass die in den von ihnen hergestellten Produkten verwendete Rohstoffe (namentlich Diamanten, Rohöl, Tantal, Zinn, Wolfram, Kassiterit, Coltan und Gold) nicht direkt oder indirekt dazu dienen, bewaffnete Gruppen, die sich in Krisenregionen gemäß Dodd-Frank-Act § 1502 schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen, zu finanzieren oder zu unterstützen. Der Geschäftspartner sollte bezüglich der Herkunft und der Überwachungskette dieser Mineralien gebührende Sorgfalt walten lassen und diese Sorgfaltsmaßnahmen der KMW auf Verlangen offenlegen.


7.    Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen

Die Geschäftspartner sind verpflichtet, sich an alle anwendbaren Import- und Exportkontrollgesetze, insbesondere alle Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Verordnungen, Regierungsanordnungen und -richtlinien betreffend den Transport oder Versand von Waren und Technologien, zu halten.
Des Weiteren verpflichtet sich der Geschäftspartner alle nationalen und internationalen Antiterrorgesetze einzuhalten und mit keiner der auf einer solchen Liste genannten Person und/oder Organisation zusammenzuarbeiten. 


8.    Kommunikation und Nachweispflicht

Die Geschäftspartner der KMW kommunizieren offen über die Anforderungen dieses Code of Conduct und dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Nachauftragnehmer und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt.


9.    Einhaltung des Code of Conduct KMW

KMW ist berechtigt, im Einzelfall die Einhaltung der Gesetze, Regeln und Anforderungen nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit eines Vertreters des Geschäftspartners, zu den regulären Geschäftszeiten und im Einklang mit geltendem Recht zu überprüfen.


Kaufbeuren, Dezember 2021

Kaufbeurer Mikrosysteme Wiedemann GmbH

- Geschäftsleitung -

Stellungnahme zu Konfliktmineralien

Diese Stellungnahme basiert auf Informationen aus der Lieferkette von KMW sowie aus dem hausinternen Herstellungsprozess.

Der Absatz 1502 (“Conflict Minerals Provision”) des “Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protections Act”-Gesetzes ergänzt das Börsengesetz von 1934 (Securities Exchange Act) und kommt bei allen US-Firmen zur Anwendung, die der Berichtspflicht an die US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission (SEC)) unterliegen.

Um betroffene Firmen zu unterstützen arbeitet KMW daran, alle Konfliktmineralien aus seiner Zuliefererkette zu eliminieren, mit denen finanziell direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und seinen Anrainerstaaten unterstützt werden.

Es ist das Ziel von KMW eine Zuliefererkette präsentieren zu können, die als konfliktfrei in Bezug auf die DRC gilt.

Damit wir dieses Ziel sicher erreichen können, und auf Grund der Tatsache, dass wir kein Material direkt von Schmelzereien beziehen, arbeiten wir eng mit unseren Zulieferern zusammen um die Quellen von Metallen in deren Produkten zu erfassen.

Zur Sicherstellung der geforderten Sorgfaltspflicht (due diligence) arbeiten wir nach den Richtlinien, die die OECD in ihrer Broschüre „OECD Due Diligence Guidance for Responsible supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“ (2. Ausgabe) veröffentlicht hat.

Kaufbeuren, 1. Januar 2018 Kaufbeurer Mikrosysteme Wiedemann GmbH